Notare

winkler & Stelzer

Urkunden

Beraten ist gut. Beurkunden noch besser.

Behalten Sie für private Angelegenheiten wie geschäftliche Vereinbarungen immer im Hinterkopf: Was bei einem Notar beurkundet worden ist, kann Ihnen so schnell niemand streitig machen!

Wir beraten Sie umfassend. Dabei zeigen wir Alternativen auf, schlagen Lösungen vor und entwerfen nötige Erklärungen und Verträge für Sie. Das Wohl beider Parteien verlieren wir dabei niemals aus den Augen. Dazu sind wir von Berufs wegen verpflichtet. Was das genau bedeutet und was den Notar von einem Rechtsanwalt unterscheidet, können Sie auf den nächsten Seiten nachlesen.

Neutralität und Verschwiegenheit, die sich auszahlt.

Notare sind Juristen, die nach strengsten Kriterien und nur in begrenzter Zahl vom zuständigen Justizminister ernannt werden. Unsere oberste Pflicht ist es, neutral und verschwiegen zu sein.

Während Rechtsanwälte eine Partei vertreten, beraten Notare alle Beteiligten unparteiisch und bei gegensätzlichen Interessen vermittelnd. Anders als der Richter treffen wir als Notare keine Entscheidungen. Vielmehr helfen wir Ihnen, Ihre rechtliche Lage selbst zu gestalten.

In guten wie in schlechten Zeiten beratend an Ihrer Seite.

Rechtliche Fallstricke drohen jedem, der sich nicht richtig auskennt. Daher will es das Gesetz, dass Sie sich in wichtigen Angelegenheiten, wie den folgenden, von einem Notar beraten lassen:

  • Ehe: Zum Beispiel beim Aufsetzen eines Ehevertrages oder bei der Verteilung des Grundbesitzes im Falle einer unvermeidlichen Trennung.
  • Gründung einer GmbH
  • Erwerb einer Immobilie
  • Verbindliche Aufsetzung Ihres letzten Willens in einem Erbvertrag.

Wichtiger Schutz für alle Beteiligten:

Mit der notariellen Urkunde haben Sie und Ihr Partner einen sicheren, beweiskräftigen und durchsetzbaren Vertrag in der Hand.

Vor-Ort-Service

Notare gibt es selbst an kleinen Orten, damit der Weg zu Ihnen möglichst kurz ist. Trotzdem müssen Sie nicht unbedingt zum nächstgelegenen Notar gehen, sondern können sich den Notar aussuchen, dem Sie am meisten vertrauen. Innerhalb seines Amtsbezirkes kommt er sogar zu Ihnen nach Hause. Ein Notar ist für jeden da und darf Ihre Beurkundungen nur aus einem triftigen Grund ablehnen.

Qualität kommt von Qualifikation: Je persönlicher eine Angelegenheit, desto wichtiger ist Qualität für Sie, denn Qualität bedeutet Sicherheit. Und die geben wir Ihnen in unserer Kanzlei.

Die Vorteile einer notariellen Urkunde:

  • Sie ist von einem Spezialisten auf seinem Rechtsgebiet aufgesetzt worden.
  • Sie bedeutet Sicherheit.
  • Sie geht auf individuelle Wünsche aller Beteiligten ein und ist auf deren Umstände abgestimmt, da der Notar schon von Gesetzes wegen herausfinden muss, was Sie wollen. Selbst unübliche Situationen werden so geregelt.
  • Sie lässt keinen Zweifel zu, auch nicht nach vielen Jahren. Beispielsweise haben Testamentsanfechtungen, die nicht Ihrem Willen entsprachen, keine Chance.
  • Sie beugt einem eventuellen Streit vor, weil der Notar darauf achtet, dass alle wichtigen Punkte geregelt, ausgewogen und klar formuliert sind.
  • Auch nach der Unterschrift arbeiten wir für Sie weiter und veranlassen alles Nötige, damit Ihre Vereinbarungen in die Tat umgesetzt werden. Zum Beispiel durch die...
    • Abnahme von zahlreichen Behördengängen, sei es bei Anforderungen von Genehmigungen und Erklärungen über Vorkaufsrechte bei Ihren Gemeinden, Freigaben von Banken oder die korrekte Antragsstellung bei den Registern.
    • Überwachung von Zahlungen und die Kontrolle eines fälligen Kaufpreises.
    • Einsetzung Ihres Notars als Treuhänder, etwa für die Kaufsumme.
    • finale Überprüfung, ob alles richtig vollzogen wurde.
  • Die notarielle Urkunde hilft auch, Ihr Recht durchzusetzen, beispielsweise, weil der Käufer Ihres Grundstücks nicht bezahlt. Mit Hilfe einer Vollstreckungsklausel durch den Notar können Sie unmittelbar vollstrecken, ohne dass Sie vor Gericht müssen.
  • Sie geraten mit ihr normalerweise nicht in Beweisnot, ob gegenüber Banken, Ärzten oder vor Gericht. Eine notarielle Urkunde beweist Ihre Erklärungen eindeutig, so dass Gerichte an Ihr Dokument gesetzlich gebunden sind.
    • Das gilt auch für Beglaubigungen, die Sie zum Beispiel bei der Ausschlagung einer Erbschaft brauchen: Allerdings bestätigt Ihr Notar bei der Beglaubigung lediglich, dass Sie es waren, der unterschrieben hat.

Höchste Standards und strenge Kontrolle sorgen somit für Ihre Sicherheit.

Bei uns sind Sie rundum in besten Händen.

Unser ganzer Stab an hilfsbereiten und verschwiegenen Mitarbeitern ist wie folgt für Sie und Ihre Anliegen da:

  • Der zuvorkommende Empfang begrüßt Sie bei Ihrem Kanzlei-Besuch.
  • Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen von Anfang an zur Seite: Mit ihm besprechen Sie in Ruhe Ihr Anliegen. Er leistet eine Menge Vorarbeit und kümmert sich nach der Beurkundung um die weitere Abwicklung.
  • Schreibkräfte und andere Mitarbeiter unterstützen Ihren Sachbearbeiter im Hintergrund, beispielsweise bei der Erstellung von Abschriften oder bei der Registerführung.
  • Ihr Notar übt sein Amt immer persönlich aus, schließlich ist er auch für alles verantwortlich. Bei Bedarf ist er daher jederzeit persönlich für Sie da und auch die Beurkundung nimmt er selbst vor.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Machen Sie mit!

Als Mitarbeiter in unserer mit modernster Technik ausgestatteten Kanzlei können Sie Ihre Talente vielseitig einsetzen. Wir sind stets auf der Suche nach echten Allroundern, die die folgenden Fähigkeiten und Voraussetzungen mitbringen:

  • Sie scheuen sich nicht davor, Verantwortung zu tragen und wollen durch Ihre Arbeit anderen Menschen weiterhelfen.
  • Sie verstehen die Sprache der Bürger, können diese in die juristische übersetzen und umgekehrt.
  • Wir stellen die Menschen bei uns in den Mittelpunkt, so dass individuelle Lösungen mit dem richtigen Gespür an Menschenkenntnis und der Gesetzeslage auch von Ihnen gefunden werden sollen.
  • Sie führen nicht nur erste Vorgespräche, sondern auch Telefonate.
  • Der Briefwechsel mit allen Beteiligten, samt Behörden, fällt ebenfalls in Ihren Aufgabenbereich.
  • Sie bereiten Urkunden vor, überwachen deren Vollzug und kümmern sich um die Registereinträge.
  • Sie führen die Akten und stellen Rechnungen aus.
  • Bei uns zählen nicht Ihr Schulabschluss und Ihr Geschlecht, sondern einzig Ihre Leistung: Immerhin ist die dreijährige Ausbildung zum Notarfachangestellten ein anerkannter Ausbildungsberuf.
  • Ein Gefühl für die deutsche Sprache sowie Sicherheit in der deutschen Rechtschreibung ist uns wichtig.
  • Wenn Sie zusätzlich Spaß am genauen Arbeiten, an logischem Denken und Büroorganisation haben, steht einer Ausbildung bei uns eigentlich nichts mehr im Weg. Bei Interesse wenden Sie sich an uns (mail@wsnotare.de) Zusätzlich gibt es jede Menge Weiterbildungsmöglichkeiten für tüchtige Notarfachangestellte, die die Karriereleiter hinaufklettern wollen: In Bayern und in der Pfalz etwa können sich ehrgeizige Notarfachangestellte von der Notarkasse zum Inspektor im Notardienst weiterbilden lassen. Da haben Sie bereits mit Mitte Zwanzig eine Position erreicht, die dem gehobenen Dienst eines Beamten entspricht. Egal, ob Sie Abitur haben oder nicht.
  • Ein Aufstieg ist sogar bis zum Notariatsoberrat möglich.

Einen Notar soll sich jeder leisten können.

Dank einer Gebührenordnung erwarten Sie keine bösen Überraschungen, denn die Kosten sind gesetzlich festgelegt und bundesweit gleich hoch. Eine höhere Forderung würde genauso gegen das Gesetz verstoßen wie ein Rabatt. Ihr Notar berät Sie vorab gerne über seine Preise.
Die staatliche Aufsicht überprüft Kanzleien regelmäßig, denn Preiswettbewerb und Neutralität vertragen sich bei Notaren nicht. Die Wahl Ihres Notars ist deshalb keine Frage der Kosten.

Wie Sie durch einen Notar Geld sparen können:

  • Für die Beratung verlangt der Notar neben der Beurkundung nichts extra.
  • Ihr Notar erledigt auch die weitere Abwicklung für Sie.
  • Sie bekommen alles aus einer Hand und müssen dank der gebundenen Neutralität des Notars keine weiteren Experten hinzuziehen und bezahlen.
  • Durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag ersparen Sie Ihren Erben die Kosten für den Erbschein.
  • Es ist günstiger für Sie, vorab einen Ehevertrag oder eine gütliche Einigung über die wichtigsten Streitpunkte im Falle einer Trennung mit einem Notar abzuschließen, als es später auf ein teures Verfahren vor Gericht ankommen zu lassen.

Vorsorge

Was noch vor dem „Letzten Willen“ kommt: Der vorletzte.

Wenn Sie für die Zukunft planen, wollen Sie sicher nicht nur Ihre Erben versorgt wissen, sondern bestimmt auch sich selbst. Von Mustern zum Ankreuzen halten wir nichts. Im Fall der Fälle sollten Sie sich auf juristisch genaue Formulierungen verlassen können. Wir beraten Sie, wie Sie am besten kontrollieren können, dass Vollmachten in Ihrem Sinne umgesetzt werden.

Welche Vollmacht/Verfügung wir für Sie aufsetzen können:

  • Vorsorgevollmacht: Diese Vollmacht garantiert eine bessere Absicherung, denn durch sie kann eine Person Ihres Vertrauens Ihre Angelegenheiten für Sie regeln, etwa nach einem Unfall oder bei einer Krankheit. Ansonsten bestellt das Gericht einen Betreuer.
  • Patientenverfügung: Regelt Fragen und Ihre Wünsche in allen medizinischen Belangen, oder – noch entscheidender – wenn es um „lebensverlängernde Maßnahmen“ geht.
  • Betreuungsverfügung: Sie können die Auswahl derer beeinflussen, die sich um Sie kümmern, sollten Sie einmal hilflos werden.

Die Bundesnotarkammer registriert alle Vollmachten zentral und bundesweit (www.vorsorgeregister.de), denn nur eine Vollmacht, von der das Gericht weiß, bewahrt Sie vor einer unerwünschten gesetzlichen Betreuung. Gilt die Vollmacht über Ihren Tod hinaus, lässt sich vieles Notwendige schnell abwickeln.

Bauen

Grund braucht doppelten Boden und den Notar.

Den Traum von Eigentum wollen sich viele Menschen erfüllen, dennoch gilt es, die richtigen Entscheidungen direkt von Beginn an zu treffen. Wir stehen für Ihre Fragen bereit und klären über alle Risiken, Pflichten und eventuelle Altlasten auf, denn schon von Gesetzes wegen her geht der Kauf einer Immobilie nie ohne einen Notar.

Dieses Kapitel soll Ihnen vorab einige Hinweise geben, worauf Sie achten müssen, wenn es ums Bauen, Kaufen oder Verkaufen geht. Die Details verraten wir Ihnen dann gerne persönlich.

Unsere Beratungsleistungen beim Kauf eines Objektes umfassen:

  • Auskunft zum frühesten Zahlungstermin.
  • Auskunft zu welchem Termin Ihr neu erworbener Besitz mit allen Risiken und Verpflichtungen auf Sie übergeht.
  • Beratung in der Frage, ob Sie ein Objekt kaufen sollen, wie es steht und liegt, oder ob Sie sich auf Verkäufer-Versprechungen einlassen sollten, zum Beispiel bei der Zusage, Gerümpel von einem Grundstück zu entfernen.
  • Klärung von Altlasten des Vorbesitzers: Hat zum Beispiel ein Familienmitglied ein noch eingetragenes Wohnrecht.
  • Aufklärung über Fragen der Teilungserklärung und Nutzungsrechten beim Wohnungskauf
  • Gestaltung eines Kaufvertrages, der für beide Parteien sinnvoll und gerecht ist.
  • Hier können Sie Ihre Daten für einen Kaufvertrag als PDF-Formlar übermitteln.

Unsere Beratungsleistungen beim Verkauf eines Objektes umfassen:

  • Aufsetzung eines Vertrages, der genau regelt, was passiert, wenn Ihr Vertragspartner nicht pünktlich bezahlt oder womöglich zahlungsunfähig wird. Dank des Vertrags können Sie unmittelbar gegen den Käufer vollstrecken.
  • Vorbereitung auf alle Eventualitäten, durch Ihre Absicherung als Käufer oder als Verkäufer.

Unsere Leistungen für risikofreie Vertragsabschlüsse:

  • Organisation und Überwachung der Vertragsabwicklung bis zum Schluss. Dies umfasst:
    • Einsicht ins Grundbuch
    • Das Besorgen aller nötigen Genehmigungen
    • Belastungen, die Sie als Käufer nicht übernehmen, lässt der Notar ordnungsgemäß löschen.
    • Wir lassen Ihre Anwartschaft auf das Objekt gleich nach der Beurkundung im Grundbuch eintragen, damit Ihr Kauf auch dort gesichert ist.
    • Erst wenn alles wasserdicht ist, bekommen Sie unser O.K.
  • Nach der letzten Zahlung veranlassen wir die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.

Wer baut, braucht gute Nerven.

Als fester Partner sind wir in diesem Prozess bei den folgenden Schritten an Ihrer Seite:

  • Auskunft, welche amtliche Stelle für die Ausmessung Ihres Bauplatzes aus einem Grundstück zuständig ist.
  • Abschluss eines Kaufvertrages schon vor dem Vermessen. Nach dem Vermessen unterzeichnen Sie bei uns mit einem Nachtrag die so genannte Messungsanerkennung.
  • Eintragungen ins Grundbuch zum Leitungsrecht (Vereinbarung mit Nachbarn, über deren Grundstücke Sie Leitungen für Wasser, Strom oder anderes legen müssen.) oder zum Geh- und Fahrtrecht (Falls Sie nur über ein Nachbargrundstück auf Ihr Gelände kommen können.).
  • Aufklärung über Tücken, Risiken und zu treffende Abmachungen bei Bauvorhaben.
  • Notarielle Beurkundung des Kaufvertrages über den Bauplatz sowie des Bauträgervertrags (Kombination von Bauvertrag und Grundstückskauf):
    • Aufklärung zu Ihren Schutzvorschriften, Rechten & Pflichten in Bauträgerverträgen mitsamt einer Überprüfung, ob Ihr Vertrag den gesetzlichen Vorschriften entspricht:
      • Ohne Sicherheiten brauchen Sie als Käufer keine Zahlungen zu leisten.
      • Der Kaufpreis darf nur nach Baufortschritt in Raten gezahlt werden.
      • Haftung bei Sachmängeln: Sie müssen Ihr Objekt nicht so abnehmen, wie es Ihnen der Unternehmer vorsetzt, wenn es nicht den Vereinbarungen entspricht.
      • Es gibt eine Regelung, die Sie aus den Finanzierungsbelastungen des Bauträgers befreit, so dass Sie nicht für dessen Schulden geradestehen müssen.
      • Sie müssen genug Zeit haben, um sich mit dem Vertrag auseinander zu setzen.
    • Beratung & Aufsetzen einer Baubeschreibung, in der Sie genau planen und festlegen, was Sie am Ende für Ihr Geld bekommen, inklusive Sonderwünschen.
    • Wir formulieren den Vertrag für Sie aus, nachdem Sie sich mit allen Fachleuten zu Ihren Wünschen und Fragen abgestimmt haben, so dass jede Klausel korrekt aufgenommen wird.
    • Wichtig ist, dass Sie und Ihr Vertragspartner – oder ein kompetenter Vertreter gemeinsam beim Notar sind.

Immobilien

Nehmen Sie die Dinge selbst in die Hand, bevor es das Gesetz für Sie tut.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie sich beraten:

  • Wir erfragen Ihre Vorstellungen, damit alles in Ihrem Sinne geregelt wird.
  • Wir wissen, welche Vorkehrungen für Ihre ganz persönlichen Verhältnisse sinnvoll sind: Sollten Sie beispielsweise eine Immobilie oder Ihr Vermögen besser vererben oder verschenken?
  • Wir kennen die über 400 Paragraphen des deutschen Erbrechts, die wichtigsten Regeln des Steuerrechts und des ausländischen Erbrechts.
  • Mit unserer Urkunde ersparen wir Ihnen und Ihren Erben böse Überraschungen, weil sie diejenigen vor Benachteiligung schützt, die von Gesetzes wegen bezüglich Ihres Nachlasses gar nicht berücksichtigt werden würden

Das Gesetz wird’s schon regeln. Dachten Sie.

Jeder Mensch hat einen Erben, wenn nicht mehrere. Die Erben bestimmt zunächst allerdings der Gesetzgeber, solange Sie das nicht selbst tun. Wir beraten Sie zu allen Einzelheiten und schützen Sie selbst und Ihre Erben vor bösen Überraschungen.

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Erläuterung der Erbfolge
  • Aufklärung über das gesetzliche Erbrecht und seine Begünstigten
  • Erklärung, wer als Erbe in Frage kommt, wenn es keine näheren Verwandten gibt
  • Aufklärung über Erbansprüche nach einer Trennung oder Scheidung
  • Aufklärung über das so genannte Pflichtteilsrecht (Geld steht allernächsten Verwandten zu, selbst wenn Sie in einem Testament jemand anderen bedacht haben.) und die damit verbundenen Fristen:
    • Notarielle Beurkundungen bei Pflichtteilverzichten, Anrechnungs- und Ausgleichsbestimmungen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Aufklärung zum Thema Erb-Ausschlagung sowie –Anfechtung, inklusive der sich daraus ergebenden Auswirkungen, sowie den damit verbundenen Fristen
  • „Aufsetzen eines notariellen Testament oder notariellen Erbvertrags, um zukünftige Streitigkeiten unter Ihren Erben zu vermeiden
  • Beratungsleistungen für eine Erbengemeinschaft mit Darlegung der Vor- und Nachteile einer Auflösung oder Fortführung
  • Hilfestellung für Erben bei der Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht für das Grundbuchamt, Handelsregister, Banken und Versicherungen, wenn kein geprüftes und anerkanntes Testament vorliegt.
    • Beschleunigung des Verfahrens dank eines notariellen Testaments oder Erbvertrages: Hier reicht in der Regel die notarielle Urkunde samt Protokoll über die Eröffnung als Nachweis anstelle eines Erbscheins, um direkt an das vererbte Vermögen zu kommen.

Weitere Vorteile, uns als Notare für Ihren letzten Willen einzuschalten:

  • Ein einziger Formfehler kann Ihr ganzes Testament ungültig machen. Das passiert mit uns nicht.
  • Anordnungen sind so unklar oder widersprüchlich, dass kein Gesetz den Erben helfen kann. Wir formulieren Ihre Wünsche deutlich und klar.
  • Eine notarielle Urkunde minimiert das Risiko bei Meinungsverschiedenheiten in der Interpretation des Testaments, was sonst Anfechtungen zur Folge haben kann. Sorgen Sie mit uns für klare Verhältnisse!
  • Wir erfragen im Beratungsgespräch alle wichtigen Informationen und zeigen Ihnen Ihre Optionen auf:
    • Wollen Sie einen Erben einsetzen oder mehrere? Sollen mehrere Personen gemeinschaftlich erben, empfehlen wir unbedingt eine Teilungsanordnung. Details besprechen wir gerne persönlich.
    • Wollen Sie Ihr Vermögen einer Person nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vermachen und so einen Vor- und einen Nacherben bestimmen? Wir helfen Ihnen dabei.
    • Sie überlegen einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der Ihren Nachlass abwickelt und verwaltet. Auch hier können wir Ihnen behilflich sein.
    • Wir prüfen Ihr vorhandenes Testament auf Ihren Wunsch darauf, ob es auf dem neuesten Stand ist oder ob es angepasst werden muss.
    • Selbstverständlich können Sie Ihr Testament auch jederzeit aufheben bei uns.
    • Welche Vor-/Nachteile ergeben sich durch ein gemeinschaftliches Testament für Eheleute und welche Auswirkungen hat der Tod eines Ehepartners auf die getroffenen Verfügungen? Wir zeigen Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten auf, die Ihnen die Möglichkeit geben, auch auf neue Lebensumstände reagieren zu können.
    • Sollte ich mich als verheiratetes Paar eher für ein gemeinschaftliches Testament oder für einen Erbvertrag entscheiden (für unverheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Lebenspartner ist nur der Abschluss eines Erbvertrags möglich)? Wir zeigen auch hier die Vor-/Nachteile auf und weisen auch auf Optionen, wie Rücktrittsrechte und Änderungsvorbehalte, hin.

Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser.

Schenkungen, im Fachjargon „Überlassung“ oder „Übergabe“ genannt, bringen diverse Vorteile mit sich, zum Beispiel Steuervergünstigungen. Warum Sie sich vorher unseren fachkundigen Rat holen sollten, erklären wir hier:

  • Bei bestimmten Vermögenswerten ist dies gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel wenn Sie Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechte übertragen wollen, wenn Sie Geschäftsanteile einer GmbH weitergeben oder bei Beteiligungen an einem Nachlass.
  • Wir finden eine sichere, ausgewogene und unparteiische Lösung für alle Beteiligten, für jetzt und für später.
  • Besitzen Sie keinen Schenkungsvertrag oder fehlen gewisse Klauseln in diesem, haben Sie nach der Schenkung keinen Einfluss mehr auf das, was mit Ihrem übertragenen Vermögen passiert.
  • Wir verfassen für Sie einen maßgeschneiderten Vertrag, der unter anderem regelt,
    • dass nur Sie bestimmen können, ob Ihr übertragenes Vermögen verkauft oder belastet wird.
    • was passiert, wenn der von Ihnen Beschenkte vor Ihnen stirbt.
    • dass Sie verhindern können, dass Ihr Geschenk ungewollten Erben zugute kommt.
    • dass Sie sich gewisse Rechte vorbehalten: von der Betreuung und Pflege, über Unterhalt und Wohnrecht bis hin zu Bezug von Mieten oder Abfindungen von Geschwistern.

Steuern kann man steuern.

Erben oder beschenkt werden: Das bleibt nicht ohne Folgen, schon gar nicht ohne steuerliche. Darüber hinaus macht das Gesetz große Unterschiede zwischen den verschiedenen Verwandtschaftsgraden. Zwischen Erbschaft und Schenkung besteht manchmal ebenfalls ein Unterschied.

Als Ihre Notare sind wir auch mit dem Thema Erbschaftsteuer vertraut und beraten Sie folgendermaßen:

  • Wir informieren Sie, wenn im Falle einer Schenkung Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf Sie zukommen könnten.
  • Wir geben Ihnen steuerliche Tipps.
  • Ist Ihr Fall zu komplex, geben wir das ehrlich zu und empfehlen Ihnen den Gang zum Steuerberater.
  • Wir informieren Sie darüber, was der Fiskus besteuert und was nicht und behalten für Sie die Einhaltung der Regeln genau im Auge, damit es keine bösen Überraschungen bei der Erbschaft- und Schenkung-Steuer gibt.
  • Wir klären Sie über die Auswirkungen der Verwandtschaftsgrade auf die Steuerklassen auf und verraten Ihnen, mit welchen Tipps Sie sparen können.
  • Wir helfen Ihnen bei der Anwendung der folgenden Tabelle zur Steuerberechnung:
Wert des Erbes oder der Schenkung bis einschließlich ... € I II III
75.000 7% 15% 30%
300.000 11% 20% 30%
600.000 15% 25% 30%
6.000.000 19% 30% 30%
13.000.000 23% 35% 50%
26.000.000 27% 40% 50%
über 26.000.000 30% 43% 50%
  • Wir verraten Ihnen, wem Sie alle zehn Jahre steuerfreie Geschenke machen können und in welcher Höhe diese ausfallen dürfen (dies hängt vom jeweiligen Steuerfreibetrag für die von Ihnen Beschenkten ab). Hier beraten wir Sie auch gerne über die jeweilige Aufteilung bei der Vermögensnachfolge.
  • Final helfen wir Ihnen bei den notwendigen Regelungen und Verträgen.

Familie

Nicht ohne unseren Notar.

Wenn aus einem ICH ein WIR werden soll, ist das ein Riesenschritt. Wir beraten Sie unabhängig in Fragen zu allen Lebensmodellen und ergreifen für Sie die Initiative. Das kann Ihnen sogar manchen Gang zum Gericht ersparen.

Die folgende Lektüre will Ihnen ein paar Anregungen geben, wie Sie Ihr Privatleben auch rechtlich am besten gestalten können: Ob mit oder ohne Trauschein. Ob mit oder ohne Kinder. Adoption inbegriffen.

Vernünftige Vereinbarungen kann man auch auf Wolke Sieben treffen: vor und sogar auch nach der Hochzeit. Wir informieren und beraten Sie in allen Belangen, so dass Sie sicher vorsorgen können.

Eine Ehe ohne Ehevertrag ist gesetzlich geregelt:

  • Sie leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Will heißen, Ihre beiden Vermögen sind getrennt und bleiben es auch. Damit muss kein Ehepartner etwa für die Schulden des anderen haften, nur weil er verheiratet ist.
  • Nehmen Sie gemeinsame Schulden auf oder übernehmen Sie Bürgschaften, haften Sie gemeinsam.
  • Jeder Ehepartner verfügt frei über sein Vermögen, vorausgesetzt, er veräußert dabei nicht den Hausrat oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens.
  • Zugewinnausgleich: Kommt es zur unvermeidlichen Scheidung wird das Anfangs- und das Endvermögen beider Eheleute verglichen. Hat ein Partner einen höheren Zugewinn erwirtschaftet, muss der „Reichere“ seinem Ehepartner die Hälfte auszahlen.
    • Hier können der wirtschaftliche Ruin oder Ungerechtigkeiten drohen, wenn der erwirtschaftete Zugewinn zum Beispiel im Geschäft eines Ehepartners eingebunden ist! Wir helfen Ihnen dabei, ungerechte Folgen zu vermeiden, ohne dass der andere Ehepartner gleich auf alles verzichten muss
  • Die Gütertrennung:
    • Vermögensregelung: Freie Verfügung während der Ehe und kein Ausgleich bei einer Scheidung.
    • Eine generelle Gütertrennung kann entscheidende Folgen bei der Erbregelung oder der Erbschaftsteuer haben.
    • Wir beraten Sie gerne über Alternativen, wie zum Beispiel der...:
      • Modifizierten Zugewinngemeinschaft: Hier kann der gesetzliche Güterstand fast beliebig variiert werden, so dass Ihre individuellen Bedürfnisse wirklich erfüllt werden.
  • Die Gütergemeinschaft:
    • Vermögensreglung: Alles gehört Ihnen beiden gemeinsam, auch das vor der Hochzeit vorhandene Vermögen.
    • Der Vorteil: Sie verfügen gemeinsam über Ihr Vermögen, auch ohne besondere Vereinbarungen. Der Nachteil: Sie haften gemeinsam.
    • Wir beraten Sie zu weiteren Konsequenzen, die dieser Schritt mit sich bringt.
  • Der Unterhalt:
    • Wer nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, darf Ansprüche anmelden, auch wenn er geschieden ist.
    • Ob Alter, Krankheit oder Kindererziehung, der Ex-Partner ist mit seinem Ja zum Unterhalt verpflichtet.
    • Eine Unterhaltspflicht und einen Versorgungsausgleich können Sie lange zu spüren bekommen:
      • Höhe des Unterhalts: Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem Lebensstandard während der Ehe und der Leistungsfähigkeit des Zahlenden.
      • Rente: Die Rente wird nach dem Gesetz verglichen und durch zwei geteilt. Dieser sogenannte Versorgungsausgleich gilt übrigens für alle Renten- und Pensionsansprüche, die während der Ehe erworben worden sind.
    • Wir beraten Sie unparteiisch über Ihre Rechte, Pflichten und sich ergebende Konsequenzen der gesetzlichen Regelungen.

Wer sich nach den oben genannten Punkten für die Zukunft konkreter absichern möchte, sollte über uns einen Ehevertrag abschließen.

Der Ehevertrag:

  • Wird nach Ihren individuellen Wünschen festgelegt.
  • Muss notariell beurkundet werden.
  • Entsteht durch eine unparteiische Beratung beider Partner nach Ihrer persönlichen Situation.
  • Bietet Schutz vor Ungleichgewichten: Richter und Recht lassen diese nicht ohne weiteres zu, wenn sich z. B. die Lebensverhältnisse ändern.

Wenn manche schon ihre Ehe regeln, was müssen Sie dann erst als Unverheiratete tun?

Millionen Paare tun es: Sie leben ohne Trauschein zusammen. Manche brauchen eine Probezeit, andere wollen diesen Schritt nie wagen. Wir sind auch hier an Ihrer Seite, denn als Unverheiratete müssen Sie selbst für Ihr Recht sorgen.

Als Ihre Notare beraten wir Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Arbeiten Sie zusammen oder bildet einer von Ihnen den anderen aus? Dann sollten Sie unbedingt einen Vertrag abschließen.
  • Sorgeerklärung:
    • Sichert die Rechte beider Elternteile bei der Kindererziehung.
  • Partnerschaftsvertrag:
    • Regelt das gemeinsame Vermögen und gemeinsame Schulden, besonders beim Immobilienkauf: Schon beim Kauf sollte geregelt werden, wer im Fall einer Trennung welche Rechte und Pflichten hat.
    • Regelt Vereinbarungen auch nach einem Kauf.
    • Regelt die verschiedenen Standbeine Ihrer finanziellen Absicherung:
      • Unterhalt, beispielsweise in dem Fall, dass nur ein Partner ein eigenes Einkommen hat, der andere aber den Haushalt führt und die Kinder betreut.
      • Altersvorsorge mit einer Lebensversicherung oder Rente
  • Vermögensverzeichnis:
    • Vermeidet Auseinandersetzungen im Fall der Trennung bei beweglichen Sachen, wie zum Beispiel dem Hausrat.
  • Nötige Absicherungen im Grundbuch durch uns.
  • (Vorsorge-)Vollmacht:
    • Ohne sie haben Sie keine Rechte, zum Beispiel, wenn Ihr Partner krank wird und Sie eine Auskunft verlangen oder wenn Sie Einwilligungen zu notwendigen Maßnahmen geben wollen.
    • Mit Ihr kann Ihr Partner für Sie handeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
    • Sie erspart Ihnen einen vom Gericht zugewiesenen Betreuer.
  • Bestimmung des Vormunds für Ihre minderjährigen Kinder
  • Testament und/oder Erbvertrag:
    • Regelt die Erbfolge: Von Gesetzes wegen steht dem nichtehelichen Partner nämlich nichts zu.
    • Wir erinnern Sie hier auch an die leicht zu vergessende Erbschaftsteuer.
  • Die eingetragene Lebenspartnerschaft:
    • Durch sie machen gleichgeschlechtliche Paare ihr Ja amtlich.
    • Als Ihre Notare kennen wir die Auswirkungen auf den persönlichen Güterstand, Unterhalt und Erbrecht.
      • Güterstand: Ohne eine andere Vereinbarung leben die Partner – genauso wie Eheleute – im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was nachteilig für Sie sein kann. Möchten Lebenspartner von der Zugewinngemeinschaft abweichen, müssen sie beim Notar einen Lebenspartnerschaftsvertrag abschließen, der auch die Bereiche Unterhalt, Erbrecht, Altersvorsorge oder andere Fragen individuell regelt.

Wir registrieren Testamente, Erbverträge und Vorsorgevollmachten für Sie. Aus den mit uns getroffenen Vereinbarungen können Sie vollstrecken und so Ihr Recht auch tatsächlich durchsetzen. Davon, dass Sie beide von unserer Beratung profitieren, einmal ganz abgesehen.

Gestritten haben sie genug, jetzt muss eine friedliche Lösung her.

Wenn nichts mehr geht, geht man auseinander. Später treffen Sie sich dann womöglich vor Gericht, denn wer seine Ehe scheiden oder seine Lebenspartnerschaft aufheben lassen will, muss das beim Familiengericht beantragen.

Wir begleiten Sie auf diesem Weg, damit die persönliche wie wirtschaftliche Belastung so gering wie möglich ausfällt, und empfehlen Ihnen eine Trennungsvereinbarung.

Die Vorteile einer Trennungsvereinbarung:

  • Wer sich vorher schon einig ist, hat es hinterher leichter.
  • Wir regeln für Sie die wichtigsten Punkte und Streitfragen einer Ehescheidung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft bis zum Gerichtsurteil.
  • Wir schaffen eine stabile Grundlage, mit der Sie von nun an getrennt leben können.
  • Mit uns klären Sie Fragen zum Sorgerecht, zum Umgangsrecht als Eltern mit den Kindern, zum Unterhalt, zum Erbrecht, zum Zugewinnausgleich, zum Versorgungsausgleich (Verteilung der Rentenansprüche), zur Benutzung des ehelichen Wohnraumes und zur Verteilung des Hausrats. Durch eine notarielle Urkunde haben Sie direkt ein vollstreckbares Dokument an der Hand.
  • Durch geklärte Verhältnisse sparen Sie Zeit, Kosten und am Ende Nerven.
  • Sie ersparen sich aufwendige Rechenspiele für den Vermögensausgleich (Der Partner, der innerhalb der Ehe/Lebenspartnerschaft den größeren Reichtum angesammelt hat, muss die Hälfte des Überschusses an den anderen Partner zahlen.), wenn Sie sich vorab über die Verteilung Ihres Vermögens einigen. Dies betrifft auch geerbtes oder geschenktes Vermögen.
  • Wir achten für Sie mit darauf, dass Sie eine Bank von Ihrer Haftung befreit, wenn Sie sich mit Ihrem Partner darauf verständigt haben, dass er bestehende Schulden übernimmt und abbezahlt.
  • Mit uns können Sie während und auch vor einer Trennung Vereinbarungen zu Erbe und Pflichtteilen treffen, falls Sie nicht wünschen, dass Ihr Nochpartner an Ihrem Erbe partizipiert.
  • Sie sorgt dafür, dass Vermögenswerte bei einer Familie bleiben.
  • Sie hilft Eheleuten dabei, ihre eigenen Regelungen zu Rentenansprüchen zu treffen. Nach dem Gesetz würden sie sonst ganz einfach geteilt. Allerdings behalten wir als Notare immer die Interessen beider Partner im Auge.

Wir unterliegen der Schweigepflicht und können Sie so selbst in den vertraulichsten Situationen ausgiebig informieren und beraten. Sprechen Sie uns an!

Glücklich vereint durch Adoption.

Es gehört eine Menge dazu, ein Kind zu adoptieren. Fangen wir beim Papierkram an.

Wir stehen im Adoptionsprozess auf folgende Art und Weise kompetent an Ihrer Seite:

  • Aufklärung über die Rechtslage des Stiefkinds nach der Eheschließung sowie über die Rechte und Pflichten Ihres „neuen“ Kindes nach der Adoption.
  • Aufzeigen aller Hürden, die im Rahmen einer Adoption auf Sie zukommen können, zum Beispiel das Mindestalter sowie das Einholen der Einwilligungen des Adoptivkindes und seiner leiblichen Eltern.
  • Vorbereitung auf das Familiengericht sowie die damit einhergehenden Schritte, denn nur das Familiengericht kann eine Adoption aussprechen
  • Aufklärung über die rechtlichen Folgen und Konsequenzen für das adoptierte Kind. So kann selbst eine Scheidung die durch die Adoption gelöschten Verwandtschaftsverhältnisse zur „alten“ Familie nicht rückgängig machen.
  • Aufzeigen der rechtlichen Unterschiede und Schwierigkeiten bei der Adoption eines Volljährigen, unter anderem:
    • Ist der Anzunehmende verheiratet, muss beispielsweise immer dessen Ehepartner zustimmen.
    • Aufklärung über die bestehen bleibenden Verwandtschaftsverhältnisse zur „alten“ Familie.
  • Durch uns erhalten Sie beweissichere Dokumente, auf die Sie nicht verzichten wollen.

Unternehmen

Kein Unternehmen ohne gute Köpfe.

Sie haben sich dazu entschieden, ein Unternehmen zu gründen. Als Ihre Notare kennen wir die verschiedenen Geschäftsformen und informieren Sie gerne über Ihre Optionen.

Dadurch helfen wir Ihnen...:

  • Ihre Steuern zu steuern.
  • festzulegen, wer am Ende des Tages haftet
  • die Arbeitsteilung der Gesellschafter unter der Berücksichtigung aller unterschiedlichen Interessen zu definieren.

An was Sie als Unternehmer noch alles denken müssen, erfahren Sie auf den nächsten Seiten

Erst die Regeln, dann das Geschäftsleben.

Mal angenommen, Ihr Unternehmen überschreitet eine gewisse Größe, aber Sie sind kein Freiberufler. Dann sind Sie von da an Kaufmann. Ob Sie wollen oder nicht. Alle Handelsgesellschaften werden spätestens mit der Eintragung ins Handelsregister wie Kaufleute behandelt, vor allem die OHG, KG, GmbH, AG und die Genossenschaft.

Als Ihre Notare zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten und Pflichten als Kaufmann auf.

Dazu gehören unter anderem:

  • Die freie Namensfindung: Sie dürfen Ihr Unternehmen nur als Kaufmann Firma nennen, der Firma sogar eine Phantasiebezeichnung geben, Ihre Kunden durch den Namen aber nicht in die Irre führen. Immerhin ist Ihr Firmenname gesetzlich geschützt.
  • Die Buchführung: Diese gehört nach dem Handelsgesetzbuch zu Ihren Pflichten. Als Kaufmann müssen Sie sogar bilanzieren und einen Jahresabschluss machen, den Sie unter Umständen von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen lassen und beim Handelsregister einreichen müssen.
    • Wir informieren Sie, wie Sie als Einzelkaufmann unter bestimmten Voraussetzungen von diesen Pflichten befreit werden.
  • Das Handelsregister:
    • Alles Handeln gehört ins Register, egal ob Sie als Einzelkaufmann oder als Gesellschaft firmieren. Für Vereine, Genossenschaften und Partnerschaften gibt es gesonderte Register. Einzig die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, und die stille Gesellschaft werden nicht ins Handelsregister eingetragen.
      • Wir sagen Ihnen, wann Sie eine Eintragung brauchen
    • Wir entwerfen und überwachen alle notwendigen Anmeldungen, denn alles, was im Handelsregister steht, ist verbindlich.
    • Wir melden Änderungen für Sie an, wenn Sie zum Beispiel Ihren Firmensitz ändern, eine Zweigniederlassung gründen wollen (mit der Sie selbstständig Geschäfte abschließen möchten), jemand anderes für die Firma unterzeichnen darf oder Sie Prokura erteilen bzw. widerrufen.
  • Das elektronische Register:
    • Alle Registerdaten lassen sich per Mausklick einsehen. Unter www.unternehmensregister.de finden Sie sogar gebündelt alle wesentlichen publikationspflichtigen Daten eines Unternehmens.
    • Unterlagen können allerdings nur noch elektronisch eingereicht werden: Wenn Sie beispielsweise Ihre Gesellschaftssatzung neu fassen oder Änderungen im Gesellschafterbestand vornehmen möchten.
    • Alle wichtigen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten begleiten wir als Ihre Notare schon nach dem Gesetz. Da erledigen wir die Arbeit im elektronischen Register gerne gleich für Sie mit.
  • Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen:
    • Wir helfen Ihnen unter anderem bei der Suche nach der für Sie passenden Form und geben Ihnen Steuertipps, ob Sie allein sind oder mehrere Partner haben.
    • Wir zeigen Ihnen auf, was hinter den einzelnen Gesellschaftsformen steckt und verraten Ihnen, ob es sinnvolle und bessere Alternativen nach ausländischem Recht gibt.
    • Bei einer Unternehmensgründung mit mehreren Partnern bringen wir nicht nur alle Interessen unter einen Hut, sondern setzen sie auch noch im Gesellschaftsvertrag um, bevor wir uns um die Eintragung im Handelsregister kümmern.
    • Der Gesellschaftervertrag:
      • Verlassen Sie sich auf unsere Expertise im Gesellschaftsrecht! Wir liefern Ihnen einen maßgeschneiderten Vertrag nach Ihren Vorstellungen.
      • Schalten Sie uns auch ein, wenn eine Beurkundung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, zum Beispiel bei Personengesellschaften, um Sicherheit durch eine notarielle Urkunde zu haben.
      • Wenn Immobilien eingebracht werden, ist die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages durch uns ohnehin ein Muss.
      • Für die OHG und KG muss die Anmeldung beim Handelsregister ebenfalls über Ihren Notar laufen.
      • Bei Kapitalgesellschaften, wie GmbH, UG und AG, verlangt schon das Gesetz, dass der Gesellschaftsvertrag beim Notar beurkundet wird.
      • Wir halten für Sie im Handelsregister fest, wer als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat fungieren soll.

An was Sie als Unternehmer noch alles denken müssen, erfahren Sie auf den nächsten Seiten

Die Rechtsform, der Vertrag und Ihr Einfluss

Sie haben die für sich beste Rechtsform gefunden, aber keinen richtigen Vertrag dazu abgeschlossen? Dann nützt Ihnen das Ganze gar nichts. Sie brauchen einen Gesellschaftervertrag, zu dem wir Sie gerne beraten.

Dies umfasst:

  • Aufklärung zu den Vor- und Nachteilen eines Mitspracherechts.
    • Extern: Haben Sie einen Geschäftsführer für Ihre Gesellschaft bestellt, muss dieser im Handelsregister eingetragen werden. Schließlich kann dieser – ohne Rücksprache mit den Gesellschaftern – Verträge wirksam abschließen. Intern können Sie Ihrem Vertreter natürlich Grenzen setzen. Im Anstellungsvertrag oder besser in einer Geschäftsordnung, die Sie, je nach Bedarf, ändern können.
    • Intern: Ihre persönlichen Mitspracherechte im Kreis der Gesellschafter hängen nicht nur von der Beteiligungshöhe, sondern auch von den nötigen Mehrheiten ab.
    • Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie in einem gewissen Rahmen im Gesellschaftsvertrag von den gesetzlichen Vorgaben abweichen können.
  • Bei wichtigen Beschlüssen in Kapitalgesellschaften protokollieren wir diese notariell und tragen sie ins Handelsregister ein.
  • Aufklärung über das Haftungsrisiko der verschiedenen Gesellschaftsformen: Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Optionen, Regeln und Ausnahmen auf und erklären, durch welche Wahl Sie Ihr Privatvermögen bestmöglich schützen.
  • Vertragliche festgelegte Möglichkeiten, ob und wie Sie an Ihre Rendite kommen: Egal ob Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – schon im Interesse der Gesellschafter sollten Sie im Vertrag immer festlegen, was aus dem Unternehmen ausgezahlt werden darf und was nicht.
    • Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, über uns bereits im Gesellschaftsvertrag zu regeln, ob die Gesellschaft die Gesellschafter um Nachschüsse bitten kann.
  • Aufklärung über Ihr Ausstiegs-/Vererbungsrecht bei den verschiedenen Rechtsformen:
    • Sofern es die Rechtsform nicht von selbst zulässt, schreiben wir für Sie vertraglich fest, ob, wann und wie Sie Anteile abstoßen/vererben können und klären auch, wann Sie beispielsweise als Gesellschafter kündigen dürfen. Nicht zu vergessen: Auch die Höhe einer etwaigen Abfindung halten wir für Sie im Vertrag fest.

Unternehmenskäufe, Unternehmensumstrukturierungen

Zu unserem Leistungsspektrum gehört auch die Beurkundung von Unternehmenskäufen auch in englischer Sprache, einschließlich komplexer nationaler und grenzüberschreitender Asset- und Sharedeals.

Im Bereich der Unternehmensumstrukturierung bieten wir eine besondere Expertise – auch in steuerlicher Hinsicht.

Wir begleiten Sie bei

  • Verschmelzungen
  • Unternehmensauf- und Abspaltungen
  • Ausgliederungen
  • Formwechsel in eine andere Rechtsform.

Vom Erstkontakt über die Entwurfsfertigung bis zur Umsetzung im Register.Sprechen Sie uns frühzeitig an. So können wir Ihnen Zeit und Geld sparen.

Unternehmensnachfolge

Wer sich in Ruhe zur Ruhe setzt, hat Ruhe.

Aufhören von jetzt auf gleich oder allmählich, das liegt ganz bei Ihnen. Genau wie die Frage, wem Sie Ihr Unternehmen übertragen. Ob einer oder mehreren Personen. Wenn es darum geht, sich zurückzuziehen, sollten Sie sich lieber FRÜHER über SPÄTER Gedanken machen.

Wir beraten Sie fachkundig und unparteiisch auf die folgende Art und Weise:

  • Erläuterungen zu den verschiedenen Varianten im Gesellschaftsrecht und Empfehlung der für Sie sinnvollsten Option.
  • Weitsichtige Planung.
  • Aufzeigen von Steuervorteilen, zum Beispiel bei der Schenkungssteuer durch eine rechtzeitige und frühe Vertragsgestaltung.
  • Entwicklung eines auf Sie wirklich maßgeschneiderten Konzeptes mit einem direkten oder phasenweise festgelegten Ausstieg.
    • Sofern Sie nicht komplett aussteigen wollen, erklären wir Ihnen den Nutzen kapitalmäßig beteiligt zu bleiben, um eine weitere Absicherung im Alter zu haben.
  • Überprüfung, ob die bestehende Rechtsform Ihres Unternehmens für Ihre Nachfolger ungeeignet ist.
    • Ist dies der Fall, helfen wir Ihnen, eine neue Form zuzulegen.
  • Überprüfung des bestehenden Gesellschaftsvertrages, damit er – wenn nötig – an die neue Situation angepasst werden kann.
    • Ist dies der Fall, helfen wir Ihnen, einen neuen Gesellschaftsvertrag abzufassen.
  • Die Stiftung als Mittel der Unternehmensnachfolge:
    • Egal ob es um Ihr privates Vermögen oder um Ihr Unternehmen geht: Wir sagen Ihnen, ob eine Stiftung der für Sie richtige Weg ist.
      • Wenn Sie eine Stiftung gründen wollen, können Sie zu Ihren Lebzeiten oder nach Ihrem Tod per Testament einen Teil oder Ihr gesamtes Vermögen als Privatmensch oder als Unternehmer für eine Stiftung verwenden, die einen eigens von Ihnen bestimmten Zweck verfolgt. Teile bzw. Ihr gesamtes Vermögen können nach der Übertragung dann durch Stiftungsorgane verwaltet werden.
      • Vorteile: Wenn die Stiftung beispielsweise gemeinnützig ist, setzt der Staat besondere Anreize: So verringern Sie Ihre Steuerlast, indem Sie Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur oder Soziales und Bildung fördern. Sogar dann noch, wenn Sie sich einen Teil der Erträge auszahlen lassen.
      • Nachteile: Übertragen Sie beispielweise Ihr Unternehmen auf eine Stiftung, kann es mit der Genehmigung schwieriger werden. Zusätzlich sind unternehmerische Entscheidungen innerhalb einer Stiftung eher unflexibel.
  • Die gekaufte Nachfolge:
    • Aufklärung durch uns über die Vor- und Nachteile.
    • Wir geben Empfehlungen dazu ab, ob ein Kapitalanleger als neuer Eigner für Sie in Frage kommt.
    • Wir formulieren Ihren Kaufvertrag wasserdicht, so dass Ihre Rechte in der Übergangszeit am sichersten verankert sind.
    • Wir informieren Sie über die Steuerauswirkungen Ihrer Verkaufsoptionen: So gibt es zum Beispiel große, fiskale Unterschiede, wenn Sie lieber Gesellschaftsanteile als das Vermögen der Gesellschaft verkaufen wollen.
  • Der organisierte Abschied, wenn ein Verkauf unrentabel/unmöglich ist:
    • Anmeldung eines Liquidators über uns beim Handelsregister, um das Unternehmen planmäßig aufzugeben:
      • Haben die Gesellschafter nichts anderes vereinbart, müssen die laufenden Geschäfte beendet, alle Forderungen eingezogen und das übrige Vermögen in Geld umgesetzt werden, damit zuerst Sie und dann die übrigen Gesellschafter Ihre Anteile sehen.
      • Der Liquidator kümmert sich um die gesamte Abwicklung, damit Sie im Anschluss das Erlöschen der Gesellschaft beim Handelsregister anmelden können.
      • Besondere Regelungen bei Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) sowie weitere Punkte, die es bei der Abwicklung zu beachten gilt, erklären wir Ihnen auf Wunsch gerne persönlich.
Das bieten wir Ihnen

Leistungen

Notare kommen immer dann ins Gespräch, wenn man über einen Immobilienkauf oder eine Geschäftsgründung nachdenkt. Kompetente Antworten geben wir Ihnen aber weit darüber hinaus. Wir beraten und betreuen Sie rechtlich in vielen Bereichen. Von der Vorsorgevollmacht bis zu wichtigen Erbschaftsfragen. Von der Unternehmensumstrukturierung bis zur Nachfolgeregelung in Unternehmen. Einen Überblick über unser Leistungsspektrum geben wir Ihnen auf den weiterführenden Seiten.

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Dr. Christian Winkler und Jochen Stelzer

Notare

Die Notare Dr. Christian Winkler und Jochen Stelzer in Neu-Ulm stehen Ihnen mit juristischer Kompetenz, wissenschaftlicher Qualifikation und langjähriger Erfahrung in allen notariellen Bereichen zu Verfügung.

Unser Selbstverständnis ist es, Ihnen einen freundlichen und kompetenten Service mit möglichst kurzen Bearbeitungszeiten zu bieten.

Wir Notare und unsere hochqualifizierten Mitarbeiter arbeiten täglich daran, Sie in allen notariellen Bereichen sachkundig, einfühlsam und ergebnisorientiert zu betreuen.

Dr. Christian Winkler
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Die Basis des Erfolgs

Mitarbeiter

Das Fundament jedes erfolgreichen Unternehmens sind seine Mitarbeiter. Ohne die qualifizierten Leistungen unserer Mitarbeiter, wären wir nicht dort, wo wir heute sind.